Willkommen auf ERGO-Altersvorsorgedepot.de ||| Under construction – Start ab Anfang Juli 2026

Deutschlands Informationsportal zum neuen Altersvorsorgedepot ab 2027

Das Altersvorsorgedepot wird die private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend verändern.

Erstmals können Sparer staatliche Förderung, Kinderzulagen und steuerliche Vorteile mit den Chancen von ETFs, Fonds und anderen Wertpapieranlagen kombinieren. Das Ziel: mehr Rendite, mehr Flexibilität und eine stärkere private Altersvorsorge für Millionen Menschen.

Auf dieser Webseite finden Sie verständliche Informationen, aktuelle Entwicklungen, Förderrechner, Praxisbeispiele und unabhängige Vergleiche rund um das neue Altersvorsorgedepot.


Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist die geplante Nachfolgelösung der klassischen Riester-Rente.

Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Altersvorsorge selbstbestimmter gestalten können und dabei von einer staatlichen Förderung profitieren.

Geplant sind unter anderem:

✅ Staatliche Grundförderung

✅ Zusätzliche Kinderzulagen

✅ Steuerliche Vorteile in der Ansparphase

✅ Investitionen in ETFs, Fonds und Wertpapiere

✅ Digitale und transparente Verwaltung

✅ Flexible Anbieterwahl

Das neue System soll insbesondere für Familien, Berufseinsteiger, Angestellte und Selbstständige attraktive Möglichkeiten zur Vermögensbildung schaffen.


Warum dieses Informationsportal?

Die gesetzlichen Regelungen befinden sich derzeit in der finalen politischen Ausgestaltung.

Gleichzeitig bereiten Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und Online-Broker bereits ihre zukünftigen Angebote vor.

Viele Verbraucher stellen sich daher wichtige Fragen:

  • Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für mich?
  • Wie hoch fällt die staatliche Förderung aus?
  • Welche Anbieter werden Produkte anbieten?
  • ETF-Depot oder Versicherungslösung?
  • Welche Renditechancen bestehen?
  • Welche Risiken gibt es?
  • Wie unterscheidet sich das Altersvorsorgedepot von Riester, ETF-Sparplan oder Rürup-Rente?

Genau diese Fragen beantworten wir hier.

Unser Versprechen

Wir beobachten die Entwicklung des Altersvorsorgedepots täglich und bereiten alle Informationen verständlich und praxisnah auf.

Auf dieser Webseite finden Sie:

  • Aktuelle Nachrichten zum Altersvorsorgedepot
  • Förder- und Steuerrechner
  • Anbietervergleiche
  • ETF- und Fondsanalysen
  • Praxisbeispiele für Singles, Familien und Selbstständige
  • Experteneinschätzungen
  • Häufige Fragen (FAQ)
  • Tipps für die optimale Nutzung der Förderung

Unser Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihre Altersvorsorge zu bieten.

Für wen ist das Altersvorsorgedepot interessant?

Familien

Durch zusätzliche Kinderzulagen kann die staatliche Förderung besonders attraktiv ausfallen.

Berufseinsteiger

Lange Laufzeiten bieten die Chance, den Zinseszinseffekt optimal zu nutzen.

Angestellte

Steuerliche Vorteile und Förderungen können die eigene Vorsorge erheblich unterstützen.

Selbstständige

Viele Selbstständige erhalten erstmals Zugang zu einer staatlich geförderten Wertpapier-Altersvorsorge.

Anleger

Wer langfristig Vermögen aufbauen möchte, kann von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren.

Jetzt informiert bleiben

Das Altersvorsorgedepot entwickelt sich aktuell zu einem der spannendsten Vorsorgethemen in Deutschland.

Die ersten konkreten Produktangebote werden für 2026 erwartet. Der geplante Start des neuen Systems ist für 2027 vorgesehen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden und sichern Sie sich aktuelle Informationen, Förderupdates und Anbietervergleiche.

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Startseite Altersvorsorgedepot Grundlagen & Gesetz
Zuletzt aktualisiert: Juni 2026 — Altersvorsorgereformgesetz final verabschiedet
Pillar 01 · Grundlagen

Das Altersvorsorgedepot: Der vollständige Ratgeber 2027

Alles, was Sie über Deutschlands neue staatlich geförderte Altersvorsorge wissen müssen — von den gesetzlichen Grundlagen bis zur Auszahlung im Rentenalter.

Start 1. Januar 2027
Max. Grundzulage 540 € / Jahr
Gesetzliche Grundlage Altersvorsorgereformgesetz
Riester-Nachfolger Ab 2027 verfügbar
Abschnitt 1

Was ist das Altersvorsorgedepot? NEU 2027

Das Altersvorsorgedepot ist Deutschlands neue staatlich geförderte private Altersvorsorge — der langersehnte Nachfolger der Riester-Rente, der ab dem 1. Januar 2027 verfügbar ist.

Statt Versicherungsverträgen mit starren Garantien setzt das Altersvorsorgedepot auf echte Wertpapieranlagen: Aktien-ETFs, Fonds und Anleihen. Damit ermöglicht es langfristig deutlich höhere Renditen als klassische Riester-Produkte — bei gleichzeitig attraktiver staatlicher Förderung.

Das Wichtigste auf einen Blick: Das Altersvorsorgedepot kombiniert staatliche Zulagen von bis zu 540 Euro im Jahr mit steuerfreien Kapitalerträgen in der Ansparphase und flexibler Anlage am Kapitalmarkt. Erstmals können auch Selbstständige die volle Förderung nutzen.
540 € Max. Grundzulage pro Jahr
300 € Kinderzulage pro Kind/Jahr
200 € Berufseinsteigerbonus (einmalig)
1 % Max. Kosten (Standarddepot)

Warum gibt es das Altersvorsorgedepot?

Das gesetzliche Rentensystem gerät durch den demographischen Wandel unter Druck. Immer weniger Beitragszahler finanzieren immer mehr Rentenempfänger — das sogenannte Umlageverfahren stößt an seine Grenzen. Gleichzeitig hat die Riester-Rente mit ihrer komplizierten Förderstruktur und den renditemindernden Garantiepflichten viele Sparer enttäuscht.

Das Altersvorsorgedepot schafft hier einen Neustart: einfacher, renditestarker und flexibler als Riester — aber mit genauso verlässlicher staatlicher Förderung.

📈
Höhere Renditechancen
Bis zu 100 % Aktienquote möglich. Keine Beitragsgarantie, die Rendite vernichtet.
🏦
Staatliche Förderung
Bis zu 540 € Grundzulage + Kinderzulagen + Steuervorteile. Einfache, beitragsbasierte Berechnung.
🔓
Mehr Flexibilität
Anbieterwechsel jederzeit möglich. Kein starrer Versicherungsvertrag. Echtes Depot bei Bank oder Broker.
👥
Breiterer Zugang
Erstmals auch für Selbstständige, Freiberufler und weitere Gruppen förderberechtigt.

Abschnitt 2

Das Altersvorsorgereformgesetz im Überblick

Das rechtliche Fundament ist das Altersvorsorgereformgesetz, das der Bundesrat am 8. Mai 2026 verabschiedet hat. Es tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.

Chronologie des Gesetzes

1
2019 — Die Idee entsteht
ACATIS-Gründer Hendrik Leber lanciert unter altersvorsorgedepot.de eine Initiative für steuerbefreite private Vorsorge am Kapitalmarkt.
2
2023–2024 — Fokusgruppe Private Altersvorsorge
Verbändeübergreifende Beratungen der Bundesregierung führen zu einem ersten Gesetzentwurf. Das Konzept des Altersvorsorgedepots findet breite Unterstützung.
3
Dezember 2025 — Kabinettsbeschluss
Das Bundeskabinett beschließt den finalen Gesetzentwurf. CDU/CSU und SPD einigen sich auf die Eckpunkte.
4
27. März 2026 — Bundestagsbeschluss
Der Bundestag beschließt das Altersvorsorgereformgesetz. Nach Expertenanhörungen werden wichtige Details finalisiert, u.a. die Anhebung der Grundzulage auf 540 €.
5
8. Mai 2026 — Bundesratsbeschluss
Der Bundesrat gibt grünes Licht. Das Gesetz ist offiziell verabschiedet. Ab sofort können sich Anbieter beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zertifizieren lassen.
6
1. Januar 2027 — Marktstart
Zertifizierte Anbieter können ab diesem Datum Altersvorsorgedepots eröffnen. Gleichzeitig wird die neue Förderung für Riester-Bestandsverträge aktiviert.
Wichtig zu wissen: Die Frühstartrente (10 € monatlich für Kinder ab 6 Jahren) wird in einem separaten Gesetz geregelt, das im Laufe des Jahres 2026 verabschiedet werden soll.

Abschnitt 3

So funktioniert das Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot läuft in zwei Phasen: der Ansparphase (bis zum Renteneintritt) und der Auszahlungsphase (im Ruhestand).

Merkmal Altersvorsorgedepot (neu) Riester-Rente (alt)
Produktform Echtes Wertpapierdepot Versicherungsvertrag oder Banksparplan
Anlage ETFs, Fonds, Anleihen (bis 100 % Aktien) Überwiegend Anleihen (max. ~30 % Aktien)
Beitragsgarantie Nein (optional 80 %) Ja (100 % Pflicht)
Grundzulage Bis zu 540 €/Jahr (beitragsbasiert) 175 €/Jahr (Einheitsförderung)
Förderberechtigte Arbeitnehmer + Selbstständige + weitere Nur rentenversicherungspflichtige AN
Mindestbeitrag 10 € / Monat (Mindestbetrag) 60 € / Jahr (für volle Förderung)
Kosten Max. 1 % p.a. (Standarddepot) Keine gesetzliche Deckelung
Anbieterwechsel Ja, jederzeit möglich Ja, aber oft teuer
Vererbbarkeit Ja (mit Bedingungen) Nur eingeschränkt

Abschnitt 4

Die Ansparphase: Geld anlegen mit staatlicher Förderung

In der Ansparphase zahlen Sie regelmäßig in Ihr Altersvorsorgedepot ein — und der Staat legt staatliche Zulagen obendrauf. Das angelegte Geld wächst steuerfrei.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung beim Altersvorsorgedepot funktioniert anders als bei Riester: Die Höhe der Grundzulage richtet sich direkt nach Ihrem eigenen Beitrag. Je mehr Sie einzahlen, desto höher die staatliche Zulage — bis zum Maximum.

Eigenbeitrag / Jahr Staatliche Grundzulage Gesamteinzahlung Förderquote
120 € (10 €/Monat) 60 € 180 € 33 %
360 € (30 €/Monat) 180 € 540 € 33 %
1.080 € (90 €/Monat) 540 € (Maximum) 1.620 € 50 %
1.800 € (150 €/Monat) 540 € (Maximum) 2.340 € 30 %
Steuerlicher Doppelvorteil: In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Kursgewinne, Dividenden oder Vorabpauschalen an. Zusätzlich können Einzahlungen (bis 1.800 €/Jahr) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Zulagen oder Steuererstattung günstiger ist (Günstigerprüfung).

Was ist der Steuerstundungs-Effekt?

Im normalen ETF-Depot fällt jährlich Abgeltungssteuer (26,375 %) auf Kursgewinne und Dividenden an. Im Altersvorsorgedepot wird diese Steuer bis zur Auszahlung gestundet. Das klingt technisch, macht in der Praxis aber einen enormen Unterschied:

Rechenbeispiel: 150 € monatlich über 30 Jahre bei 6 % Bruttorendite ergeben rund 151.000 € im AVD (mit Steuerstundung) gegenüber nur ca. 122.000 € im regulären Depot (mit jährlicher Abgeltungssteuer). Der Unterschied: knapp 29.000 € mehr — nur durch die Steuerstundung.

Zusätzliche Einzahlungen möglich

Neben dem geförderten Pflichtbeitrag können Sie jährlich bis zu 5.040 Euro ungefördert zusätzlich in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen. Diese Beträge werden genauso investiert wie der restliche Anlagebetrag — und profitieren ebenfalls von der Steuerstundung.


Abschnitt 5

Die Auszahlungsphase: Ihre Rente aus dem Depot

Ab Renteneintritt beginnt die Auszahlungsphase. Das angesparte Kapital wird dann als monatliche Rente oder als Auszahlungsplan ausbezahlt.

Wie wird besteuert?

Das Altersvorsorgedepot nutzt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Was in der Ansparphase steuerfrei wächst, wird erst bei Auszahlung im Rentenalter versteuert. Der entscheidende Vorteil: Im Ruhestand ist Ihr persönlicher Steuersatz typischerweise deutlich niedriger als im Berufsleben.

Zeitpunkt Steuerliche Behandlung
Ansparphase Keine Steuern auf Erträge, Kursgewinne, Dividenden
Auszahlungsphase (geförderte Beiträge) Volle Versteuerung mit persönlichem Steuersatz
Auszahlungsphase (ungeförderte Zusatzbeiträge) Nur Ertragsanteil wird versteuert
KV/PV-Beiträge Pflichtversicherte zahlen ggf. Krankenkassenbeiträge auf Auszahlungen
Hinweis zur Krankenversicherung: Gesetzlich Pflichtversicherte sollten beachten, dass auf Rentenauszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot ggf. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen können. Details hängen von der individuellen Situation ab — lassen Sie sich beraten.

Abschnitt 6

Was ist das Standarddepot?

Das Standarddepot ist eine besondere Form des Altersvorsorgedepots — speziell für Sparer konzipiert, die keine eigenen Anlageentscheidungen treffen möchten.

Alle Anbieter des Altersvorsorgedepots sind gesetzlich verpflichtet, ein Standarddepot anzubieten (oder mit einem anderen Anbieter zu kooperieren). Es hat folgende Besonderheiten:

🤖
Automatische Anlage
Das Geld wird automatisch in kostengünstige ETFs investiert. Mit zunehmenden Alter wird die Anlage schrittweise defensiver umgeschichtet (Lifecycle-Strategie).
💰
Kostendeckel 1 %
Die Gesamtkosten des Standarddepots sind gesetzlich auf maximal 1 % des Depotwertes pro Jahr gedeckelt. Ein echter Schutz vor teuren Produkten.
Keine Entscheidungen nötig
Ideal für Einsteiger: Einfach Sparrate festlegen, Rest läuft automatisch. Kein Fondswissen erforderlich.
Profi-Tipp: Das Standarddepot ist gut für Einsteiger — aber für Selbstanleger bieten individuelle ETF-Depots bei Neobrokern oft geringere Kosten (0,1–0,35 % p.a.) und mehr Flexibilität. Vergleichen Sie auf unserer Anbieter-Vergleichsseite.

Abschnitt 7

Das Garantieprodukt: Sicherheit mit Abstrichen

Wer nicht vollständig auf Garantien verzichten möchte, kann ein Garantieprodukt mit 80 % Beitragsgarantie wählen.

Beim Garantieprodukt wird Ihnen zu Rentenbeginn garantiert, mindestens 80 % der eingezahlten Beiträge inklusive der Zulagen zur Verfügung zu haben. Diese Sicherheit kostet jedoch Rendite: Um die Garantie zu erfüllen, muss ein Teil des Kapitals konservativ angelegt werden.

Produkttyp Garantie Renditechance Für wen geeignet?
Altersvorsorgedepot (renditeorientiert) Keine Garantie Hoch (bis 100 % Aktien) Langfristige Sparer, Jüngere
Garantieprodukt 80 % 80 % der Beiträge Mittel (begrenzte Aktienquote) Sicherheitsorientierte, Ältere
Garantieprodukt 100 % 100 % der Beiträge Niedrig (überwiegend Anleihen) Kurz vor Rentenalter
Unser Tipp: Wer noch 15 oder mehr Jahre bis zur Rente hat, profitiert statistisch gesehen deutlich mehr vom renditeorientierten Altersvorsorgedepot. Kurzfristige Kursschwankungen gleichen sich über lange Zeiträume aus. Lassen Sie sich nicht von kurzfristiger Angst leiten.

Abschnitt 8

Vererben und Erben beim Altersvorsorgedepot

Im Gegensatz zur klassischen Rentenversicherung ist das Guthaben im Altersvorsorgedepot grundsätzlich vererbbar.

Das bedeutet: Wenn ein Depotinhaber verstirbt, fällt das angesparte Vermögen nicht an den Staat oder die Versicherungsgesellschaft, sondern geht an die Erben über. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber vielen klassischen Rentenversicherungen.

Was müssen Erben beachten?

1
Rückzahlung der Förderung
Im Erbfall müssen die erhaltenen staatlichen Zulagen und Steuervorteile grundsätzlich an den Staat zurückgezahlt werden. Das verbleibende Kapital (Eigenbeiträge + Rendite) geht jedoch vollständig an die Erben.
2
Übertrag auf Ehegatten-Depot möglich
Überlebt der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, kann das Guthaben (inklusive staatlicher Förderung) auf dessen eigenes Altersvorsorgedepot übertragen werden — ohne Rückzahlungspflicht.
3
Erbschaftssteuer
Das übertragene Vermögen unterliegt der normalen Erbschaftssteuer. Die persönlichen Freibeträge (z.B. 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder) gelten wie gewöhnlich.

Abschnitt 9

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Ab dem 1. Januar 2027 können zertifizierte Anbieter Altersvorsorgedepots eröffnen. Welche Anbieter eine Zertifizierung erhalten, wird ab Herbst 2026 durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bekannt gegeben. Es lohnt sich, unsere Anbieterübersicht im Auge zu behalten.
Kann ich meinen Riester-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja, das Gesetz sieht eine Übertragung von bestehenden Riester-Verträgen ins neue Altersvorsorgedepot ausdrücklich vor. Ob und wann ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem konkreten Vertrag ab. Wichtig: Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen — prüfen Sie zuerst auf unserer Riester-Wechsel-Seite alle Optionen.
Kann ich den Anbieter wechseln?
Ja. Das Gesetz sieht einen Anbieterwechsel sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase ausdrücklich vor. In den ersten 5 Jahren kann der bisherige Anbieter eine Wechselgebühr von bis zu 150 € erheben. Danach ist der Wechsel kostenfrei. Sie sind also nicht dauerhaft an Ihren Erstanbieter gebunden.
Was passiert mit meinem Altersvorsorgedepot, wenn ich meinen Job verliere?
Das Depot bleibt bestehen. Bezieher von Arbeitslosengeld I sind grundsätzlich weiterhin förderberechtigt, sofern sie im Vorjahr rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Bei ALG-II-Bezug (Bürgergeld) entfällt die Förderberechtigung in der Regel. Das angesparte Kapital ist dabei vor Pfändung und Insolvenz geschützt.
Kann ich vorzeitig auf das Geld im Altersvorsorgedepot zugreifen?
Eine vorzeitige Auszahlung vor Renteneintritt ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Notfall ist eine „schädliche Verwendung“ möglich — dann müssen jedoch die staatlichen Zulagen zurückgezahlt und die gestundeten Steuern nachgezahlt werden. Das Kapital aus Eigenbeiträgen plus Rendite steht Ihnen dann nach Abzug dieser Beträge zur Verfügung.
Sind Selbstständige förderberechtigt?
Ja! Das ist eine der wichtigsten Neuerungen: Erstmals können auch Selbstständige, Freiberufler und Freelancer die volle staatliche Förderung für das Altersvorsorgedepot in Anspruch nehmen. Mehr dazu in unserem speziellen Ratgeber für Selbstständige.

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